Fassung vom 27.04.2019
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Deutsche Jazzunion"
Der Verein hat seinen Sitz in Berlin
Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen
§ 2 Zweck des Vereins
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, hier insbesondere die Förderung des Jazz in Deutschland und der hier ansässigen Musikschaffenden.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
2.1. Verbesserung der Vertrags- und Arbeitsbedingungen der Jazzmusiker*innen
2.2. Wahrnehmung der Interessen der Jazzmusiker*innen bei gesetzgeberischen Maßnahmen
2.3. Vertretung der Belange der Jazzmusiker*innen in Hinblick auf Rundfunk und Fernsehen, Tonträgerfirmen und Verlagen, Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und ähnlichen Schutzrechten, Veranstaltern von Konzerten, Festivals und Clubgastspielen sowie Behörden und sonstigen Institutionen
2.4. Informationsdienst für Mitglieder
2.5. Förderung der Kontakte und des Ansehens der Jazzmusiker im In- und Ausland
2.6. Publizistische Vertretung des Jazz
§ 3 Mitglieder der Deutschen Jazzunion
Mitglieder der Deutschen Jazzunion können natürliche Personen werden, die bereit sind, die Ziele der Deutschen Jazzunion zu unterstützen.
Fördermitglieder der Deutschen Jazzunion können natürliche und juristische Personen, sowie Institute, Initiativen oder Einrichtungen werden, die bereit sind, die Ziele der Deutschen Jazzunion zu unterstützen. Die Anzahl der Fördermitglieder darf insgesamt sowie in Bezug auf einzelne Abstimmungen die der Mitglieder nicht übersteigen.
Die Aufnahme in die Deutsche Jazzunion muss schriftlich beantragt werden. Bei Bedenken kann der Vorstand Mitgliedsanträge mit einfacher Mehrheit ablehnen.
Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernennen. Diese sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen befreit.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
Durch Austritt. Dieser kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist bis zum Schluss des Kalenderjahres erfolgen. Das ausscheidende Mitglied bleibt bis zu diesem Zeitpunkt verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Durch Ausschluss, wenn das Mitglied in seinem Verhalten das Ansehen der Deutschen Jazzunion schädigt oder gegen dessen Belange verstößt, insbesondere, wenn es den satzungsmäßigen oder sonstigen der Deutschen Jazzunion gegenüber eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der/m Auszuschließenden sind die gegen sie/ihn erhobenen Vorwürfe schriftlich zur Stellungnahme bekanntzugeben. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder.
§ 5 Revision
1. Die Revision der Kasse hat durch mindestens eine/n von der Mitgliederversammlung zu bestellenden Revisor*in einmal jährlich zu erfolgen.
2. Der Revisionsbericht muss der Mitgliederversammlung vorgelegt werden.
§ 6 Organe
Die Organe der Deutschen Jazzunion sind:
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
§ 7 Die Mitgliederversammlung
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
1.1. Wahl des Vorstandes in dreijährigem Turnus
1.2. Wahl des/r Revisors/in in dreijährigem Turnus
1.3. Änderung der Satzung
1.4. Entgegennahme und Beratung des Jahresberichtes des Vorstandes
1.5. Entgegennahme des Revisionsberichtes
1.6. Festsetzung der Jahresbeiträge der Mitglieder
1.7. Entlastung des Vorstandes
1.8. Abberufung des Vorstandes
1.9. Die Auflösung des Vereins
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr, möglichst zu Beginn des Jahres, vom Vorstand einberufen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse der Deutschen Jazzunion es erfordert, oder die Einberufung von 1/4 der Mitglieder der Deutschen Jazzunion schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.
Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Post- oder Email-Adresse gerichtet ist.
Die Mitgliederversammlung beschließt mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Zu Satzungsänderungen ist ebenfalls die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 aller Mitglieder erforderlich. Bei letzterem ist Briefwahl zulässig.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und von einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben.
Juristische Personen, Institute, Initiativen oder Einrichtungen werden jeweils durch einen Delegierten vertreten. Delegierte, die gleichzeitig Einzelmitglieder der Deutschen Jazzunion sind, können ihr Stimmrecht nur einmal ausüben. Die Delegierten sind zu Beginn der Mitgliederversammlung dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung schriftlich zu benennen.
§ 8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und einem Stellvertretenden Vorsitzenden sowie bis zu fünf weiteren Mitgliedern.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.
Der Vorstand beschließt mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/s 1. Vorsitzenden bzw. bei deren/dessen Abwesenheit des/der Stellvertreter*in. Die Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren erfolgen.
§ 9 Aufgaben des Vorstandes
Den Vorstand im Sinne des §26 BGB bilden der/die Vorsitzende des Vorstandes und dessen/deren Stellvertreter*in; jede/r hat Alleinvertretungsmacht. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der/die Stellvertreter*in nur im Falle der Verhinderung der/des Vorsitzenden von seiner/ihrer Vertretungsmacht Gebrauch machen soll. Der Vorstand kann einzelne seiner Befugnisse an die Geschäftsführung zur Ausführung delegieren.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
2.1. Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Deutschen Jazzunion, unbeschadet der Befugnisse der Geschäftsführung
2.2 Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
2.3. Vorlage eines Rechenschaftsberichtes und eines Finanzplans
§ 10 Der Geschäftsführer
Der Vorstand kann eine/n Geschäftsführer*in bestellen.
Der/die Geschäftsführer*in kann bei Vorliegen wichtiger Gründe vom Vorstand entlassen werden. Ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.
Der/die Geschäftsführer*in nimmt an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teil. Er/sie kann Anträge stellen.
Der/die Geschäftsführer*in leitet das Büro der Deutschen Jazzunion, führt die Beschlüsse des Vorstands aus und führt die laufenden Geschäfte der Deutschen Jazzunion.
Der/die Geschäftsführer*in legt jährlich dem Vorstand einen Tätigkeitsbericht vor.
Der Vorstand entscheidet über eine Aufwandsentschädigung/ Entgelt für den/die Geschäftsführer*in.
Des Rechtsverhältnis zu dem/r Geschäftsführer*in ist in einem Vertrag zu regeln.
§ 11 Beiräte und Arbeitsgruppen
Für besondere Bereiche, Probleme und Fragen können Arbeitsgruppen einberufen werden. Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben werden durch den Vorstand bestimmt.
§ 12 Auflösung
Die Auflösung der Deutschen Jazzunion kann nur mit der in § 7 Ziffer 5 festgelegten Mehrheit beschlossen werden.
Sofern die Mitgliederversammlung nicht besondere Liquidatoren bestellt, werden der/die 1. und der/die Stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Jazzunion gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidator*innen.
Die Liquidator*innen haben die laufenden Geschäfte abzuwickeln und das Vereinsvermögen in Geld umzusetzen. Das Restvermögen ist gemeinnützigen Zwecken im Rahmen der Förderung der Jazzmusiker*innen zuzuführen.
Kontakt
Deutsche Jazzunion e. V.
Markgrafendamm 24 - Haus 16
10245 Berlin
Deutschland
post@deutsche-jazzunion.de
Kontakt
Deutsche Jazzunion e. V.
Markgrafendamm 24 - Haus 16
10245 Berlin
Deutschland
post@deutsche-jazzunion.de